Unbegleitete minderjährige Geflüchtete: Familiennachzug sichern!

Die Diakonie Schleswig-Holstein kritisiert das verzögernde Vorgehen des Auswärtigen Amts beim Nachzug der Eltern von subsidiär schutzberechtigten Minderjährigen. Hintergrund: Seit kurzem erhalten die Eltern von Jugendlichen, die bald volljährig sind, keine vorgezogenen Sondertermine mehr für den Visumantrag zur Familienzusammenführung. Mit der Volljährigkeit geht das Recht auf Familiennachzug aber verloren und die jungen Menschen bleiben dauerhaft von ihren Familien getrennt. Die Diakonie fordert das Auswärtige Amt auf, zur Praxis der vorgezogenen Sondertermine zurückzukehren. Anlass ist der Tag der Menschenrechte am 10. Dezember.

„Jeder junge Mensch hat das Menschenrecht, in einer Familie aufzuwachsen“, sagt Christiane Guse, Referentin für Migration vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein. „Familie ist wichtig für die persönliche Entwicklung und fördert im Falle der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten auch die Integration in unsere Gesellschaft. Genau das behindert das Auswärtige Amt nun mit seiner veränderten Vergabepraxis. Die Aussicht, nie mehr mit der eigenen Familie zusammenleben zu können, belastet die jungen Menschen immens. Diese emotionale Ausnahmesituation hat negative Auswirkungen auf ihr Schulleben, ihre Ausbildung und die gesellschaftliche Teilhabe insgesamt.“   

Aus Sicht der Diakonie ist es im Sinne der subsidiär schutzbedürftigen Minderjährigen dringend geboten, unnötige Barrieren beim Familiennachzug abzubauen. Oftmals durchliefen die Geflüchteten langwierige Asylverfahren. Dann warteten sie noch Monate auf Botschaftstermine für ihre Eltern. Die Frist bis zum 18. Lebensjahr verstreiche damit in vielen Fällen unverschuldet. An dieser Verwaltungspraxis dürfe der Familiennachzug aber nicht scheitern.  

Die Diakonie setzt sich dafür ein, dass bei einem bevorstehenden 18. Geburtstag wieder kurzfristig Botschaftstermine für die Eltern vergeben werden. Alternativ könnten die subsidiär schutzberechtigten Minderjährigen beim Familiennachzug den Minderjährigen mit Flüchtlingsanerkennung gleichgestellt werden. Für diese gilt, dass für den Elternnachzug das Alter der Asylantragstellung entscheidend ist und somit auch nach Erreichen des 18. Lebensjahrs über den Nachzug der Eltern entschieden werden kann.