Für Innenstaatssekretär Torsten Geerdts ist die Fortführung der umfangreichen Rückkehrberatung ein wichtiger Schritt: „Wir haben immer deutlich gemacht, dass unser Fokus ganz klar auf der freiwilligen Ausreise von ausreisepflichtigen Flüchtlingen liegt. Darauf müssen und werden wir uns weiter konzentrieren. Deshalb bin ich froh, dass wir die positiven Ansätze jetzt verstetigen können und den Menschen weiterhin ein umfangreiches und fachlich fundiertes Beratungsangebot bieten können. Zu einer konsequenten Rückführungspolitik gehört für uns aber auch, dass wir in den Fällen, in denen die Bemühungen zu einer freiwilligen Ausreise scheitern, die gesetzlich bestehenden Instrumente zur Sicherung der Ausreise anwenden. Hierbei gilt für uns, dass freiheitsentziehende Maßnahmen, also der Vollzug des Ausreisegewahrsams und der Abschiebehaft, das letzte und nicht das erste Instrument sein dürfen.“
Landespastor Heiko Naß begrüßte die Freigabe der Mittel für die Beratungsstellen: „Schwerpunkt unserer diakonischen Arbeit mit Geflüchteten ist die Integration. Dazu bieten wir im ganzen Land professionelle Migrationsberatung an. Hinzu kommen zahlreiche Projekte in der haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe. Wenn Zugewanderte aber unser Land verlassen müssen oder wollen, möchten wir auch sie unterstützen und gemeinsam mit ihnen eine faire Perspektive erarbeiten. Ziel ist es, in Schleswig-Holstein eine Kultur der freiwilligen Rückkehr zu etablieren. Damit wollen wir möglichst viele zwangsweise Abschiebungen oder die Unterbringung in der vom Land geplanten Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt verhindern. Die bisherigen Erfahrungen in der Rückkehrberatung zeigen, dass dieser Weg erfolgversprechend ist“, so Heiko Naß.
In den vergangenen Monaten wurden in Kiel und den Kreisen Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Pinneberg, Nordfriesland und Herzogtum-Lauenburg insgesamt sieben unabhängige freiwillige Rückkehrberatungsstellen aufgebaut. Die aktuell elf Mitarbeitenden stehen im engen Austausch mit den bestehen Migrationsberatungsstellen und den zuständigen Behörden des Landes.
Die Ratsuchenden werden abhängig vom jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Verfahrensstand über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr informiert und es wird mit jedem Einzelnen an der eigenen Lebensperspektive gearbeitet. Es gibt Informationen zur Wohn- und Arbeitssituation, zur medizinischen Versorgung in den Herkunftsländern sowie zu Förderprogrammen. Außerdem stellen die Beratungsstellen mittels ZIRF–Counselling Anfragen zu konkreten individuellen Anliegen in den entsprechenden Ländern, um den Betroffenen gesicherte Informationen an die Hand geben zu können. Auch bei der Passbeschaffung werden die Rückkehrer unterstützt. Die Beratungsstellen verstehen sich als Brückenbauer zu den zuständigen Behörden und Botschaften.
Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein ist verantwortlich für die fachliche Unterstützung der Beratungsstellen sowie die Organisation der Aus- und Fortbildung. Zusätzlich wurden in den beteiligten Regionen Runde Tische eingerichtet, um die Zusammenarbeit aller haupt- und ehrenamtlichen Akteure im Bereich der freiwilligen Rückkehr zu fördern.
Grundlage für die unabhängige freiwillige Rückkehrberatung in Schleswig-Holstein ist das Rückkehrberatungs- und Managementkonzept, das Diakonie und Landesamt für Ausländerangelegenheiten in einem von der EU geförderten AMIF-Projekt erstellt haben. Dieses folgt klaren Prinzipien. Demnach sollen rückkehrpflichtige und -willige Migranten ergebnisoffen und individuell beraten werden. Ihre Rückkehr soll in Würde und geschützt erfolgen. Darüber hinaus ist eine organisatorische und finanzielle Unterstützung der Ausreise vorgesehen sowie nachhaltige Hilfen für eine Reintegration in den Herkunftsländern.