„Es ist richtig, kranke Menschen, die sich in einer stationären Behandlung befinden, nicht mehr abzuschieben. Es kann nicht sein, dass Patienten diesem Verfahren ausgesetzt werden. Hier muss die ärztliche Diagnose Vorrang haben. Erst nach der Entlassung durch den behandelnden Arzt darf ein Abschiebeverfahren, sofern erforderlich, wiederaufgenommen werden. Die Änderungen am Rückführungserlass durch das Sozialministerium geben nun den betroffenen Menschen, aber auch den Mitpatienten und der Belegschaft in den Krankenhäusern mehr Sicherheit. Die Abschiebung der Frau aus dem Psychiatrischen Krankenhaus in Rickling hat dort für große Unruhe gesorgt und sich destabilisierend auf einige Mitpatienten ausgewirkt.“