Land fördert Unabhängige freiwillige Rückkehrberatung

Innenstaatssekretär Torsten Geerdts hat heute einen Förderbescheid über knapp 542.000 Euro an Diakonievorstand und Landespastor Heiko Naß übergeben. Damit unterstützt das Land auch in diesem Jahr die Arbeit der Unabhängigen freiwilligen Rückkehrberatung unter dem Dach der Diakonie.

„Für viele zu uns gekommene Menschen ist eine Rückkehr in ihr Heimatland oft eine mögliche Option. Nicht nur für diejenigen, deren Asylantrag aus rechtsstaatlichen Gründen abgelehnt wurde. Wir als Landesregierung wollen diese Menschen bei ihrer Rückkehr unterstützen und Perspektiven und Möglichkeiten in ihrem Heimatland aufzeigen. Dabei haben die Beratungsstellen der Diakonie in der Vergangenheit bereits wichtige Hilfestellungen gegeben. Das bewährte Angebot wollen wird auch in diesem Jahr gewährleisten“, erklärte Torsten Geerdts bei der Bescheidübergabe.

„Wir begrüßen, dass das Land die Unabhängige freiwillige Rückkehrberatung auch in diesem Jahr fördert“, sagte Diakonievorstand und Landespastor Heiko Naß. „Die Arbeit in den Beratungsstellen beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Nur so können wir Menschen erreichen, die in ihre Heimatländer zurückkehren wollen oder müssen. Deshalb hat es für uns große Bedeutung, dass die Beratung unabhängig und freiwillig ist. Außerdem setzen wir auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden auf Grundlage von Kooperationsverträgen.“

Die im vergangenen Jahr wieder gestiegenen Zahlen bei der freiwilligen Rückkehr bewiesen, dass das Angebot angenommen werde, betonte der Staatssekretär. 2019 habe es insgesamt 757 freiwillige Ausreisen gegeben. Im Vergleich dazu seien es 2018 517 gewesen.

In Schleswig-Holstein gibt es bislang sieben unabhängige freiwillige Rückkehrberatungsstellen, in Kiel und in den Kreisen Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Pinneberg, Nordfriesland und Herzogtum-Lauenburg. Die aktuell elf Mitarbeitenden stehen im engen Austausch mit den Migrationsberatungsstellen und zuständigen Behörden des Landes.

Die Ratsuchenden werden abhängig vom jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Verfahrensstand über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr informiert und es wird mit jedem Einzelnen an der eigenen Lebensperspektive gearbeitet. Es gibt Informationen zur Wohn- und Arbeitssituation, zur medizinischen Versorgung in den Herkunftsländern sowie zu Förderprogrammen. Außerdem stellen die Beratungsstellen mittels ZIRF-Counselling Anfragen zu konkreten individuellen Anliegen in den entsprechenden Ländern, um den Betroffenen gesicherte Informationen an die Hand geben zu können. Auch bei der Passbeschaffung werden die Rückkehrer unterstützt. Die Beratungsstellen verstehen sich als Brückenbauer zu den zuständigen Behörden und Botschaften.

Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein ist verantwortlich für die fachliche Unterstützung der Beratungsstellen sowie die Organisation der Aus- und Fortbildung. Zusätzlich wurden in den beteiligten Regionen Runde Tische eingerichtet, um die Zusammenarbeit aller haupt- und ehrenamtlichen Akteure im Bereich der freiwilligen Rückkehr zu fördern.