540.000 Euro für freiwillige, unabhängige Rückkehrberatung

Das Land Schleswig-Holstein fördert weiter die unabhängige, freiwillige Rückkehrberatung für ausreisepflichtige oder -willige Geflüchtete. Innenstaatssekretär Torsten Geerdts überreichte heute Landespastor und Diakonie-Vorstand Heiko Naß einen Bewilligungsbescheid für das laufende Jahr in Höhe von knapp 540.000 Euro.

Diakonie-Vorstand und Landespastor Heiko Naß begrüßte bei einer Videokonferenz, dass die unabhängige, freiwillige Rückkehrberatung nun schon im vierten Jahr vom Land gefördert wird. „Auf diese Weise sind wir auf dem Weg, in Schleswig-Holstein eine Kultur der freiwilligen Rückkehr zu etablieren, einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Seit Beginn der Corona-Krise ist der Bedarf an Rückkehrberatungen sogar erneut gestiegen, weil zahlreiche Migrantinnen und Migranten in diesen unsicheren Zeiten zu ihren Familien zurückkehren wollen. Angesichts der Reiseeinschränkungen ist dies aber oft nicht gleich gelungen. Rückkehrberatung kann aber nur ein Teil der Arbeit mit Zugewanderten sein. Hauptanliegen der Diakonie bleibt die erfolgreiche Integration von Geflüchteten in Schleswig-Holstein."

Staatssekretär Torsten Geerdts dankte der Diakonie für die bisherige gute Zusammenarbeit: „Im Bereich der Rückkehrberatung hat die Diakonie, mit Unterstützung des Landes, in den vergangenen Jahren gute und sinnvolle Strukturen im ganzen Land aufgebaut. Wenn am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens über eine Ausreise der zu uns gekommenen Menschen entschieden wurde, wollen wir die Rückkehr in die Heimat bestmöglich begleiten. Dies ist unter anderem durch die Angebote der Diakonie sichergestellt.“

Eine zwangsweise Abschiebung dürfe grundsätzlich nur das letzte Mittel sein, so der Staatssekretär. Die Landesregierung setze deshalb verstärkt auf ein umfangreiches Angebot zur freiwilligen Ausreise.

„Es gibt eine ganze Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren. Die Rückkehrberatung hilft dabei, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Und das Angebot wird angenommen: Deutlich mehr als die Hälfte aller Aufenthaltsbeendigungen von Ausreisepflichtigen waren in den vergangenen Jahren freiwillige Ausreisen“, so der Staatssekretär.

In Schleswig Holstein gibt es acht lvom Land geförderte, unabhängige, freiwillige Rückkehrberatungsstellen, in Kiel und Lübeck sowie und in den Kreisen Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Pinneberg, Nordfriesland und Herzogtum-Lauenburg. Die insgesamt 10 Mitarbeitenden stehen im engen Austausch mit den bestehen Migrationsberatungsstellen und den zuständigen Behörden des Landes.

Die Ratsuchenden werden abhängig vom jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Verfahrensstand über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr informiert und es wird mit jedem Einzelnen an der eigenen Lebensperspektive gearbeitet. Es gibt Informationen zur Wohn- und Arbeitssituation, zur medizinischen Versorgung in den Herkunftsländern sowie zu Förderprogrammen. Außerdem stellen die Beratungsstellen mittels ZIRF–Counselling Anfragen zu konkreten individuellen Anliegen in den entsprechenden Ländern, um den Betroffenen gesicherte Informationen an die Hand geben zu können. Auch bei der Passbeschaffung werden die Rückkehrer unterstützt. Die Beratungsstellen verstehen sich als Brückenbauer zu den zuständigen Behörden und Botschaften.

Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein ist verantwortlich für die fachliche Unterstützung der Beratungsstellen sowie die Organisation der Aus- und Fortbildung. Zusätzlich wurden in den beteiligten Regionen Runde Tische eingerichtet, um die Zusammenarbeit aller haupt- und ehrenamtlichen Akteure im Bereich der freiwilligen Rückkehr zu fördern.

Im vergangenen Jahr hat es nach Angaben des Innenministeriums insgesamt 526 Aufenthaltsbeendigungen gegeben, 325 davon seien freiwillige Rückreisen gewesen, 129 Menschen seien abgeschoben worden, in 72 Fällen gab es eine Rücküberstellung nach dem Dublinverfahren.