Mittwoch, 24.01.2024 09:30 Uhr
Petra Clasen
04331 / 593 243
clasen@diakonie-sh.de
Viele Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG haben, machen sich Gedanken über ihre weiteren aufenthaltsrechtlichen Perspektiven in Deutschland. Alle zum 1. Februar 2024 gültigen Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 AufenthG gelten zwar automatisch bis zum 4. März 2025 fort. Eine weitere Verlängerung ist aber nach heutigem Stand ausgeschlossen. Besteht eine Möglichkeit, in einen anderen Aufenthaltstitel zu wechseln? Anhand von Beispielen aus der Praxis werden wir diese Fragen besprechen.
Referent:innen:
Dr. Regine Nowack und Joschka Peters-Wunnenberg, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Wir bitten um kurze Schilderung von Fällen aus der Praxis bis zum 17. Januar 2024 an r.nowack@diakonie-sh.de