15.03.2023 | Informationen für Ehrenamtliche und Interessierte im Bereich Flucht, Migration und Integration

Chancenaufenthaltsrecht (online)

Informationen für Ehrenamtliche und Interessierte im Bereich Flucht, Migration und Integration

Mittwoch, 15.03.2023 10:00 Uhr

Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c AufenthG) ist am 31.12.2022 in Kraft getreten und gilt für drei Jahre. Es kann also jederzeit bis einschließlich zum 30.12.2025 beantragt werden, am besten schriftlich und beider zuständigen Ausländerbehörde.

Wir sehen uns die Regelungen im Gesetz an und beschäftigen uns mit den ersten Erfahrungen in der Anwendung.

 

  • Wer es bekommen kann
  • Wer ausgeschlossen ist
  • Inwiefern Familienmitglieder profitieren können
  • Welchen Status man bekommen kann
  • Was die Personen in den 18 Monaten tun können und sollten
  • Wie es nach 18 Monaten weitergeht
  • Was Arbeitgeber tun können

 

Referentin: Rechtsanwältin Susanne Müller

 

Teilnahme und Mittagessen sind kostenlos.